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   LSG Niedersachsen, 25.04.2001 - L 3/5 KA 65/00   

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https://dejure.org/2001,22919
LSG Niedersachsen, 25.04.2001 - L 3/5 KA 65/00 (https://dejure.org/2001,22919)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.04.2001 - L 3/5 KA 65/00 (https://dejure.org/2001,22919)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. April 2001 - L 3/5 KA 65/00 (https://dejure.org/2001,22919)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 25.04.2001 - L 3/5 KA 65/00
    Diese Regelung hat zum Ziel, die Auswirkungen des seit Jahren zu beobachtenden Punktwertverfall zu begrenzen und den Vertragsärzten mehr Kalkulationssicherheit zu geben (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 8. März 2000 - B 6 KA 7/99 R -).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R

    Honorarverteilung - Einbeziehung - Arztgruppe (hier: Laborärzte) -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 25.04.2001 - L 3/5 KA 65/00
    Im Rahmen dieser Verteilungsautonomie sind die Kassenärztlichen Vereinigungen namentlich berechtigt, für die Honorarverteilung arztgruppenbezogener Kontingente vorzusehen und damit das Ziel zu verfolgen, das Risiko der Leistungsmengenausweitung bei den Ärzten der jeweiligen Fachgruppe zu belassen (vgl. BSG, Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R - SozR 3-2500 § 85 SGB V Nr. 24).
  • LSG Bayern, 27.06.2001 - L 12 KA 74/00
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des LSG Niedersachsen vom 25. April 2001, Az.: L 3/5 KA 65/00, führte die Beigeladene zu 1) aus, dass es sich bei den Kostensätzen nicht um aus der Realität unmittelbar ablesbare tatsächliche Größen handle, vielmehr beinhalteten sie Wertungsentscheidungen, die der Bewertungsausschuss innerhalb seines Regelungsspielraumes zu treffen habe.

    Da dem Normgeber bei der Neuregelung komplexer Materien auch unter dem Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelungen ein Gestaltungsspielraum zusteht, weil sich häufig bei Erlass der maßgeblichen Vorschriften deren Auswirkungen nicht in allen Einzelheiten übersehen lassen und deshalb auch gröbere Typisierungen und geringere Differenzierungen zunächst hingenommen werden müssen, ist die Festsetzung des durchschnittlichen Kostensatzes aufgrund dieser Daten in Höhe von 54, 1 % jedenfalls für die ersten Quartale nach In-Kraft-Treten des EBM nicht zu beanstanden (so auch LSG Niedersachsen, rechtskräftiges Urteil vom 25. April 2001, Az.: L 3/5 KA 65/00).

    Wie bereits ausgeführt, geschah die ursprüngliche Festsetzung des Kostensatzes für Dermatologen keinesfalls willkürlich, sondern ist aufgrund des damals vorliegenden Datenmaterials nachvollziehbar (s.a. LSG Niedersachsen, rechtskräftiges Urteil vom 25. April 2001, Az.: L 3/5 KA 65/00).

  • LSG Bayern, 29.08.2001 - L 12 KA 68/00

    Rechtmäßigkeit der im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen

    Der Bewertungsausschuss hat bei der Festlegung des bundesdurchschnittlichen arztgruppenbezogenen prozentualen Kostensatzes des Jahres 1994 gemäß der Tabelle in Anlage 3 (Nervenärzte: 55, 2 %) seinen Bewertungsspielraum nicht überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgeübt, indem er etwa eine ärztliche Minderheitsgruppe bei der Honorierung bewusst benachteiligt hat oder sich sonst erkennbar von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S.53; LSG Niedersachsen, Urteil vom 25. April 2001, Az.: L 3/5 KA 65/00 S.14 ff.).
  • SG Hannover, 20.03.2002 - S 10 Ka 1082/98
    Während das LSG Niedersachsen in seinem Urteil vom 25. April 2001, Az.: L 3/5 KA 65/00, die Berechnung der Praxiskostenanteile für Dermatologen als rechtmäßig angesehen hat, hat das SG München in seinen Urteilen vom 1. Dezember 1999, Az.: S 42 KA 1507/99, S 42 KA 1691/99 und S 42 KA 1692/99 diese für rechtwidrig angesehen.
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